Ausbeutung und Zerstörung der Natur schreiten in vielen rohstoffreichen Ländern der Welt ungehindert voran. Es erscheint undenkbar, Umweltinteressen durch Gerichtsprozesse oder Volksabstimmungen gegen die Macht der großen Konzerne durchzusetzen. Seit 2008 genießt die Natur in Ecuador als Ganzes und in ihren Teilen verstärkten Schutz durch eigene Rechte in der Verfassung, die im Wege der Popularklage geltend gemacht werden können. Auf dieser Grundlage wurde 2023 die bereits laufende Erdölförderung im Nationalpark Yasuni untersagt und der Bergbau im artenreichen Biosphärenreservat des Choco Andino verhindert.
Können wir in Deutschland und Europa aus diesem Beispiel lernen ?
Referentin: Lena Köhn, Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften von Prof. Dr. Jens Kersten, LMU München
Thema der Doktorarbeit: Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung – eine Alternative für das deutsche Grundgesetz?